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Juni 2017

|

Seite 15 

D I A LOG

KÖGEL

GEMEINSAM – SICHER – STARK

ALLGEMEIN

Beim Arbeiten

draußen an geeigneten

Sonnenschutz denken

Die neue Tarifrente Bau

Seit dem 01.01.2016 wird die seit 1957 bestehende, über-

wiegend umlagefinanzierte Rentenbeihilfe durch die Tarif-

rente Bau schrittweise ersetzt.

Mit der Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversor-

gung begegnet die Bauwirtschaft den Herausforderungen

des demografischen Wandels: Rückläufigen Beschäftigungs-

zahlen stehen immer mehr Bezieher von Rentenbeihilfen

gegenüber. Gleichzeitig sorgt die Tarifrente Bau für stabile

Beiträge der Arbeitgeber und sichert den Beschäftigten am

Bau eine attraktive Zusatzversorgung.

Für wen gilt die Tarifrente Bau?

Die Tarifrente Bau gilt für alle Arbeitnehmer, die nach dem

31.12.2015 erstmals in das Baugewerbe eintreten. Weiter

gilt sie für dieArbeitnehmer, die vor 2016 schon in Baubetrie-

ben der alten Bundesländer beschäftigt und am 31.12.2015

jünger als 50 Jahre sind. Besteht am 31.12.2015 schon ein

unverfallbarer Anspruch auf die bisherige Rentenbeihilfe,

werden dieser und der danach erworbene Anspruch aus der

Tarifrente Bau addiert. Zusätzlich wird ein Günstigkeitsver-

gleich vorgenommen: Es werden mindestens die Leistungen

gezahlt, die bei einem Verbleib in der „alten“ Rentenbeihilfe

gezahlt worden wären. Nur die Arbeitnehmer, die bei Ein-

führung der Tarifrente Bau schon im Baugewerbe beschäf-

tigt waren und bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatten,

bleiben im bisherigen System der Rentenbeihilfe. Erstmals

werden auch alle Auszubildenden in die überbetriebliche

Altersversorgung einbezogen.

Die Beiträge für die Tarifrente Bau werden grundsätzlich von

den Arbeitgebern aufgebracht, und zwar wie bisher bei den

gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Brutto-

lohnsumme, bei den Angestellten als Festbetrag.

Während bei der Rentenbeihilfe Festbeträge ausgezahlt

werden, die vom Alter bei Rentenbeginn und vom Erreichen

bzw. Überschreiten bestimmter Wartezeitstufen (Beschäf-

tigungszeiten im Baugewerbe) abhängen, richtet sich die

Höhe der Tarifrente Bau neben dem Alter bei Rentenbeginn

nur nach der Höhe der über die Dauer der Beschäftigung im

Baugewerbe insgesamt eingezahlten Beiträge. Dies ermög-

licht in vielen Fällen höhere Leistungen.

Damit trägt sie wesentlich dazu bei, die Attraktivität der

Branche zu erhöhen und stellt zusätzlich einen wichtigen

Baustein zur Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewin-

nung dar.

Es ist doch ganz klar: Wenn die liebe Sonne

lockt, halten sich die meisten Menschen am

liebsten draußen auf. Auf dem Balkon, der Ter-

rasse, im Eiscafé oder Freibad. Wer jedoch den

ganzen Tag draußen arbeitet – ob nun im eige-

nen Zier- oder Nutzgarten oder auf der Baustel-

le – sollte an ausreichenden Sonnenschutz vor

Hitze und UV-Strahlung denken.

Beim Arbeiten unter freiem Himmel werden hohe

Temperaturen und viel Sonnenschein zur Belas-

tung für Körper und Kreislauf. Am besten passt

man die Arbeitszeiten an die Sonnenstrahlung an

und nutzt besser die Morgen- oder Abendstunden.

Ist das nicht möglich, sollten Arbeitsplätze mit

Schattenspendern wie Sonnenschirmen oder

Sonnensegeln versehen werden. Man kann sich

auch selbst schützen, mit einer Kopfbedeckung

und luftdurchlässiger Kleidung, die den Körper

bedeckt. Für die Augen gibt es Sonnenschutzbril-

len nach DIN EN 166 und DIN EN 172 (Quelle:

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft).

Unbedeckte Haut vor Arbeitsbeginn mit Sonnen-

schutzcreme Lichtschutzfaktor 30 oder höher

einreiben und alle zwei Stunden nachcremen. Die

Berufsgenossenschaft empfiehlt zudem, ausrei-

chend Mineralwasser oder Fruchtsaftschorle zu

trinken, Alkohol zu vermeiden und leichte Mahl-

zeiten zu bevorzugen. So lässt sich Augen- und

Hautschäden vorbeugen.

EINIGE HIGHLIGHTS IM ÜBERBLICK

n

 sichere Zukunftsperspektiven

n

 hohe Ausbildungsvergütungen

n

 Arbeit mit den Händen und mit dem Kopf

n

 Erfolge der Arbeit sind direkt sichtbar

n

 im Freien arbeiten

n

 etwas Einzigartiges schaffen

n

 jeden Arbeitstag selbst gestalten

n

 vielseitig und abwechslungsreich

n

 bodenständig und traditionell

n

 Erlerntes auch privat anwenden

n

 fertiges Bauwerk bleibt auf Dauer bestehen

n

 Bauen ist eine Leistung für den Menschen

n

 Bauen bedeutet Teamwork

n

 Bauen ist Umweltschutz

Die KÖGEL-Mitarbeiter sind es, die die Kunden begeistern.

Und weil sie viel fürs Unternehmen tun, ist KÖGEL ihnen

dankbar und tut viel für sie. Auch die Auszubildenden der

Unternehmensgruppe KÖGEL sind vom ersten Tage an Teil

des Teams und profitieren von den zahlreichen Leistungen.

DIESE SIND:

n

 30 Tage Urlaub

n

 zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld

n

 Kostenbeteiligung an der

Berufsunfähigkeitsversicherung

n

 vermögenswirksame Leistungen

n

 betriebliches Gesundheitsmanagement,

z. B. Kooperation mit Fitness-Studios,

regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen etc.

n

 Corporate Carsharing

n

 überbetriebliche Altersvorsorge

durch Arbeitgeber finanziert

DAS IST ABER NOCH NICHT ALLES.

KÖGEL BIETET SEINEN AZUBIS ZUDEM:

n

 Kostenübernahme der Schulbücher für die Berufsschule

n

 kostenfreie Arbeitskleidung inklusive Reinigung

für die gewerblichen Auszubildenden

n

 Veranstaltungen für Mitarbeiter und deren Partner,

zum Beispiel die Weihnachtsbaumaktion

(mit einem Weihnachtsbaum für jeden)

n

 Fort- und Weiterbildungen

Im September 2016 bekam die Unternehmensgruppe

KÖGEL für ihr Engagement in puncto Ausbildung

das Gütesiegel „Best Place to Learn“ verliehen. Neben der

Auszeichnung zum „TOP JOB 2014“ ist dies die verdiente

Bestätigung hinsichtlich der Ausbildungsqualität. Ganz

nach dem Motto „Wir bilden aus um zu übernehmen“

garantiert KÖGEL allen Auszubildenden bei guter Leistung

die Übernahme.

Baubranche bietet vielfältige Vorzüge

© Tomasz Zajda – stock.adobe.com

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