Februar 2017
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Seite 11
KÖGEL
Dialog
KÖGEL
l
Allgemein
Risikoquelle Baulärm
Vor allem Maschinen und Geräte, die
beim Bau von Gebäuden und der Infra-
struktur eingesetzt werden, stellen oft
eine erhebliche Lärmquelle dar. Dabei
ist der Geräuschpegel abseits von Sied-
lungsgebieten eher unproblematisch.
Anders sieht es jedoch im innerstädti-
schen Bereich aus. Hier treffen verschie-
dene Interessen aufeinander. Anwohner
fühlen sich durch den Lärm belästigt.
Bauunternehmen setzten alles daran ih-
ren Auftrag möglichst wirtschaftlich zu
erfüllen.
Welche Lautstärke müssen Anlieger to-
lerieren? Was hingegen ist unzumutbar?
Beschwerden können ehebliche Folgen
mit sich ziehen. Im schlimmsten Fall dro-
hen sogar rechtliche Konsequenzen. Diese
behördlichen oder gerichtlichen Anord-
nungen führen meist zu Mehrkosten und
Zeitverzug. Da keine dieser Folgen im In-
teresse der Bauherren, Auftraggeber, Pla-
ner oder Bauunternehmer ist, gilt es einen
Interessenausgleich aller Beteiligten zu
schaffen.
Welche Schritte bei der bauseitigen Pla-
nung erforderlich sind, fasst der Verein zur
Förderung fairer Bedingungen am Bau e. V.
in seinem Merkblatt Baulärm zusammen.
Es beinhaltet fachliche, baurechtliche und
baupraktische Informationen in übersicht-
licher Form.
Erhältlich ist der Leitfaden als PDF
zum Download unter folgender Adresse:
www.baulärmportal.dePrävention kann
vor unangenehmen
Folgen schützen
Es geht um die sogenannte Kampfmit-
telfreiheit. Mehr als 70 Jahre nach Ende
des Zweiten Weltkriegs sind die Zahlen
noch immer alarmierend: Nach Schätzun-
gen liegen bundesweit noch etwa 100.000
Tonnen Blindgänger im Boden.
Etwa 5000 Bomben werden jährlich in der
Bundesrepublik geräumt. Durchschnittlich
ein bis zwei Selbstdetonationen werden in
Deutschland pro Jahr verzeichnet.
Dass solche Blindgänger bei Bauarbeiten
nicht nur einem Bagger gefährlich werden
können, liegt auf der Hand. Aus diesem
Grunde müssen sich alle Bauverantwort-
lichen informieren, also Bauherr, Planer,
Baugrundgutachter, Bauunternehmer und
Behörden.
Verantwortlich für die Kampfmittelfrei-
heit des Baugrundstücks ist der Bauherr. Er
muss im Zuge der Genehmigungsplanung
eine regelgerechte Untersuchung durch
geschulte Fachunternehmen veranlassen.
Und er muss die Kosten für die Erkundung
und eventuelle Sicherungsmaßnahmen
tragen.
Bauunternehmer dürfen die Arbeiten erst
aufnehmen, wenn ihnen ordnungsgemä-
ße Freigaben vorliegen. Sollten dennoch
Kampfmittel entdeckt werden, müssen die
Bauarbeiten sofort eingestellt, die Baustelle
gegen Zutritt gesichert und die Polizei ver-
ständigt werden.
Prävention im Vorfeld einer Baumaß-
nahme ist also kein entbehrlicher Luxus,
sondern sollte eine Selbstverständlichkeit
sein. Wer das nicht beachtet, handelt min-
destens fahrlässig. Und das kann bereits
auch ohne eine Gefahrverwirklichung laut
Gesetz strafbar sein.
Schutzausrüstung:
Warum sie wichtig ist
Leider ist es nicht wegzudiskutieren: Auf
Baustellen gibt es mehr Arbeitsunfälle als
in anderen Branchen. Das ist keine Über-
raschung, sind die Beschäftigten doch
verschiedenen Gefahrenquellen wie her-
unterfallendem Baumaterial oder großer
Höhe ausgesetzt. Aus diesem Grund ist
die richtige persönliche Schutzausrüstung
(PSA) das A und O.
Sie bewahrt vor Verletzungen und rettet
im Ernstfall sogar Leben. Hierzu gehören
Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz, Lärm-
schutz, Hand- und Fußschutz, Atem- sowie
Hautschutz, Schutz gegen Absturz oder
auch spezielle Kleidung.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die
Sicherheit ihrer Angestellten zu gewähr-
leisten. Sie untersuchen dies mit dem so-
genannten TOP-Prinzip (Technik – Organi-
sation – Person): Wenn die Gefährdung mit
technischen und organisatorischen Maß-
nahmen nicht zu beseitigen ist, greift die
PSA. Welche persönliche Schutzkleidung
speziell verwendet werden muss, überprüft
der Vorgesetzte mit Hilfe einer Gefähr-
dungsbeurteilung. Daraus leitet sich seine
Betriebsanweisung ab, die den Arbeitern
vorgibt, welche Schutzmaßnahmen wann
einzusetzen sind.
Die Einsatzfähigkeit und Pflege der PSA
unterliegt der Überprüfung der Betriebsan-
gehörigen. So sind Schutzhelme, die zur
Grundausstattung gehören, beispielsweise
alle vier Jahre zu erneuern, da der Kunst-
stoff durch UV-Strahlung, Witterung und
mechanischer Beanspruchung altert und
spröde wird.
Allgemeines
Gebotszeichen
Fußschutz
benutzen
Hautschutzmittel
benutzen
Schutzkleidung
benutzen
Atemschutz
benutzen
Gehörschutz
benutzen
Hände
waschen
Schutzschürze
benutzen
Auffanggurt
benutzen
Gesichtsschutz
benutzen
Kopfschutz
benutzen
Vor Wartung oder
Reparatur freischalten
Augenschutz
benutzen
Handlauf
benutzen
Rettungsweste
benutzen
Warnweste
benutzen
Fußgängerweg
benutzen
Handschutz
benutzen
Rückhaltesystem
benutzen
Übergang
benutzen
Quelle: www.bgbau-medien.de
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